Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DIGITALFEX GmbH für Beratungs-, Interim- und IT-Dienstleistungen. Stand: Oktober 2026.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DIGITALFEX GmbH, Schönbachstraße 25/1, 1130 Wien (im Folgenden „DIGITALFEX“), und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Interim-Management-, Projekt- und IT-Dienstleistungen.
1.2 Das Angebot von DIGITALFEX richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch. Verbrauchergeschäfte werden nicht abgeschlossen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn DIGITALFEX ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag gehen diesen AGB vor.
1.4 Für die Nutzung der Software-Produkte von DIGITALFEX gelten gesonderte Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote von DIGITALFEX sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder Annahme eines Angebots zustande; E-Mail genügt der Schriftform.
2.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbeschreibung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet DIGITALFEX die sorgfältige Erbringung von Dienstleistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
2.3 DIGITALFEX ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte heranzuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei DIGITALFEX.
2.4 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung. Daraus entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.
3.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
3.3 Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen trifft der Auftraggeber in eigener Verantwortung. Bei Interim-Mandaten richten sich Befugnisse und Organstellung nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.
3.4 Übernimmt eine von DIGITALFEX eingesetzte Person eine Organfunktion beim Auftraggeber oder einer verbundenen Gesellschaft, sorgt der Auftraggeber für deren Einbeziehung in eine angemessene Organhaftpflichtversicherung (D&O) und stellt sie, soweit gesetzlich zulässig, von Ansprüchen Dritter frei, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
4. Honorar und Zahlung
4.1 Das Honorar richtet sich nach dem Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nach Aufwand zu den vereinbarten Tages- oder Stundensätzen abgerechnet. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Reisezeiten, Reise- und Nebenkosten werden, sofern vereinbart, gesondert verrechnet.
4.3 Die Abrechnung erfolgt monatlich oder nach Abschluss vereinbarter Leistungsabschnitte. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. DIGITALFEX ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzubehalten.
4.5 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Vertraulichkeit
5.1 DIGITALFEX verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstigen vertraulichen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
5.2 Eingesetzte Dritte werden in gleichem Umfang zur Verschwiegenheit verpflichtet.
5.3 DIGITALFEX darf den Auftraggeber nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz nennen. Eine anonymisierte Beschreibung der Aufgabenstellung und des Ergebnisses ohne Rückschluss auf den Auftraggeber bleibt zulässig.
5.4 DIGITALFEX darf bei der Leistungserbringung Software- und KI-Werkzeuge einsetzen. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden dabei nur in Werkzeugen verarbeitet, deren Anbieter die Vertraulichkeit vertraglich zusichern und die Daten nicht zum Training eigener Modelle verwenden, oder nach gesonderter Abstimmung mit dem Auftraggeber.
6. Datenschutz
Soweit DIGITALFEX im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab.
7. Rechte an Arbeitsergebnissen
7.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene betriebliche Zwecke.
7.2 Vorbestehendes Know-how, allgemeine Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und Software von DIGITALFEX verbleiben bei DIGITALFEX und dürfen von ihr weiterhin verwendet werden.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Soweit ausnahmsweise ein Werk geschuldet ist, wird DIGITALFEX nachgewiesene Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Mängel sind unverzüglich nach Übergabe schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.
8.2 DIGITALFEX haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.
8.3 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.4 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Honorar des jeweiligen Auftrags, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Honorar der letzten zwölf Monate, begrenzt.
8.5 Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schadensbegründenden Ereignis.
8.6 Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge höherer Gewalt oder sonstiger von DIGITALFEX nicht zu vertretender Umstände haftet DIGITALFEX nicht; vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Die Laufzeit ergibt sich aus der Einzelvereinbarung. Unbefristete Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
10. Abwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach keine von DIGITALFEX eingesetzten Personen direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne Einbindung von DIGITALFEX zu beauftragen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
11.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.